Steinschlagreparaturen
Es muss nicht immer eine neue Scheibe sein!


Alle unsere Mitarbeiter sind in der Lage, Ihren Steinschlag sofort fachmännisch zu beurteilen. Viele Steinschläge sind reparabel - manche leider nicht. Wir überprüfen, ob Ihr Steinschlag nach den Kriterien des Kraftfahrtbundesamtes reparabel ist. Ist dies der Fall reparieren wir auf Ihren Wunsch sofort, d. h. ohne weitere Terminvereinbarung.

Bei einer Tasse Kaffee oder Tee in unseren Räumen können Sie gerne auf die Reparatur warten. (Dauer ca. 30-40 Minuten)
Steinschläge sind eine alltägliche Sache auf Deutschlands Straßen. Die Windschutzscheibe bietet durch die hohe Verkehrsdichte auf unseren Straßen eine große Angriffsfläche für hochgeschleuderte Steine. Es hängt also in der Regel nicht vom Fahrstil ab, wenn während der Fahrt plötzlich ein Stein die Scheibe beschädigt.

Je nach Größe, Richtung und Geschwindigkeit des Steins entstehen dabei unterschiedliche Steinschlag-Schäden. Lage, Größe, Ausmaß und Zustand des Steinschlags entscheiden dann darüber, ob die Scheibe noch repariert werden kann oder aber komplett ausgetauscht werden muss.

Hat man einen Steinschlag entdeckt, sollte man möglichst schnell handeln. Zum einen kann Schmutz und Feuchtigkeit in das Loch eindringen und so die Reparatur erschweren. Zum anderen kann sich ein Riss bilden und die „kostenlose“ Reparatur dann nicht mehr möglich sein, was einen kostenintensiveren Scheibenwechsel nach sich zieht.  


Auch wenn ein Steinschlag noch so klein und unscheinbar wirkt, ist eine Reparatur der Verbundglas-Windschutzscheiben nach Richtlinien des Bundesverkehrs­ministerium nur unter eingeschränkten Bedingungen zulässig:
  • Es dürfen nur Schäden, die nicht im Fernsichtfeld (1) liegen, repariert werden.
  • Der Krater der Einschlagstelle darf einen Durchmesser von 5mm keinesfalls überschreiten. Von der Einschlagstelle radial ausgehende Sprünge dürfen nicht länger als 50mm sein, und nicht am Scheibenrand enden.
  • Nur Schäden die an der Scheibenaußenfläche (3) liegen dürfen repariert werden. Innenscheiben und Kunststofffolie (4) dürfen keinerlei Beschädigung aufweisen.
  • Der Schaden muss mindestens 10 cm vom Scheibenrand entfernt liegen.
  • Die Reparatur muss schnellstmöglichst nach Schadenseintritt durchgeführt werden. In die Schadstelle dürfen weder Schmutz noch Feuchtigkeit eingedrungen sein.

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